Anwalt für Arbeitsrecht
in Pforzheim und Niefern-Öschelbronn
Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Was nun?
Ihnen droht eine Abmahnung? Sie haben die Kündigung erhalten? Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Ganz schnell tauchen zusätzliche Fragen auf:
Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens?
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Ich kämpfe für Ihr Recht!
Ihnen droht eine Abmahnung? Sie haben die Kündigung erhalten? Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Ganz schnell tauchen zusätzliche Fragen auf: Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens? Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Diese Fragen beantworte ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn sehr gerne. Wie sieht das Arbeitszeugnis aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? Schnell sein ist wichtig: Ich bin Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich als Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn!
Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer, beispielsweise bei einer Kündigung, Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann. Verpasst man als Angestellter dieses Zeitfenster, kann daraus entstehender Schaden kaum mehr korrigiert werden. Ein Beispiel: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Niefern-Öschelbronn zu geben.
Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?
Sind Sie der Ansicht, Ihnen stehe eine Abfindung zu? Rechtlich gesehen ist dies die Ausnahme und muss vorab geregelt sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Und, ganz wichtig zu wissen, ist es angemessen? Ist der Aufhebungsvertrag korrekt und vollständig? Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Arbeitsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn eine umfassende Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist schwer. Denn das Arbeitsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwalts mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn statt auf Betriebsräte, ein solides Halbwissen aus dem Internet und auf die sicherlich gut gemeinten, aber mitunter sachlich falschen Auskünfte von Freunden. Denn den Job zu verlieren, bedeutet viel mehr, als plötzlich kein Einkommen mehr zu haben. Es geht um Ihre Existenz, Ihr Leben, Ihre Familie. Es geht um Ihre Zukunft und es geht oft auch um das Selbstwertgefühl.
Als Anwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen
- bei ungerechtfertigten Abmahnungen
- eine angemessene Abfindung zu erhalten
- bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können
- die Kündigung anzufechten
- gesetzliche Fristen im Arbeitsrecht einzuhalten
- Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.
Seit vielen Jahren kämpfe ich in meiner Anwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn für die Rechte meiner Mandanten und berate beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht nur aus Niefern-Öschelbronn. Holen Sie sich den besten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite und wir suchen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen! Als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt für Arbeitsrecht einer Kanzlei in Niefern-Öschelbronn bin ich mit den Herausforderungen dieses Rechtsgebiets bestens vertraut. Ob Fragen zum Kündigungsschutz, einer Kündigungsfrist oder dem Betriebsrat – zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn für eine Erstberatung.
Wenn es um Ihr Geld geht: Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn
Im Arbeitsrecht geht es meistens um Geld: um nicht ausbezahlten Lohn, keine oder zu geringe Abfindung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis und daraus resultierende neue, schlechte Jobangebote. Da es um Ihr Geld geht, sollten Sie mich umgehend für eine Erstberatung anrufen. Wir besprechen Ihre Situation und Sie erhalten durch mich als Ihren Anwalt eine erste telefonische Ersteinschätzung der Sachlage. Verlassen Sie sich nicht auf Online-Abfindungsrechner. Ihre Situation ist individuell, Online-Rechner sind jedoch allgemeingültig und berücksichtigen nicht alle Faktoren detailliert. Wenden Sie sich besser an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn.
Bei all dem biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn kompetente Beratung und Vertretung. Selbstverständlich übernehme ich als Ihr Rechtsanwalt für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder beantrage die Prozesskostenhilfe (wenn möglich). Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Arbeitsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn kompetent in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Niefern-Öschelbronn
Seien Sie mit mir immer einen Schritt voraus! Gerade, wenn es um den Job geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch wenn Ihnen das Problem eher irrelevant erscheint – rufen Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht aus meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn an! Haben Sie keine Scheu, Ihre Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und vielleicht eine ganz neue Sichtweise zu bekommen. In einem Gespräch mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht, werden Sie auf wichtige Punkte hingewiesen und gegebenenfalls mit kompetenten Informationen aus anderen Rechtsgebieten unterstützt. Ich höre Ihnen ganz genau zu und finde die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie mit mir Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn. Ich nehme mir Zeit für Sie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen. Denn jede – und auch Ihre – Situation ist einzigartig.
Lassen Sie uns gemeinsam mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft den Konflikt schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären. Seit mehr als 14 Jahren kämpfe ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner kompetenten Anwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn für die Rechte meiner Mandanten.
Meine Schwerpunkte
Sprechen Sie mich an
Dr. Matthias Zick
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Weil ich für Ihr Recht kämpfe
Ihr Experte im Arbeitsrecht
Mandantenmeinungen
4,9 / 5,0 – basierend auf 83 Bewertungen bei Google
Ich war sehr zufrieden. Angenehmer Umgang mit allen Beteiligten. Anwalt und Gehilfinnen sind sehr professionell, respektvoll (auch zur Gegenseite) und überaus freundlich und authentisch. Alles sehr unproblematisch und ich wurde stets gut informiert. Geringer Zeitaufwand, nichts wurde verkompliziert, es kamen keinerlei Zweifel auf, da Herr Zick hervorragend informiert ist und einem stark und bestimmt zur Seite steht. Man muss sagen, dass er stark ausgelastet ist und es vielleicht Mal etwas dauern kann, aber das ist ja eigentlich ein gutes Zeichen und ich würde nirgendwo anders mehr hingehen!
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Zick hat mich hervorragend beraten. Kompetent, professionell und zuverlässig – meine Anliegen wurden schnell und effektiv bearbeitet. Ich fühlte mich jederzeit gut aufgehoben und kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!
Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.
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Themen im Arbeitsrecht
Abfindung
Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine Abfindung oder es wurden Ihnen ein Auflösungsvertrag und eine Abfindung vorgeschlagen? Sie müssen sich nur ganz schnell entscheiden? Am besten sofort? Vorsicht! Nur nichts übereilen. Denn hier drohen Stolperfallen!
Abfindungen werden regelmäßig gezahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen. Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber gem. § 1a KSchG bereits in der Kündigung angeboten werden oder aber danach zur Erlangung von Rechtssicherheit verhandelt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung unter Arbeitnehmern gibt es nach Erhalt einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn Sie zu schnell etwas unterschreiben, können Sie später mitunter nicht mehr für eine Änderung gerichtlich vorgehen und Probleme mit dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosengeld drohen. Fristen sind zu wahren und Sie haben nur eine begrenzte Zeit nach einer Kündigung, um dagegen vorzugehen.
Die wichtigste Frage lautet:
Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?
Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten? Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung. Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen. Durch meine Rechtsanwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn habe ich langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem. Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Anwaltskanzleien an Ihre Seite. Im Raum Niefern-Öschelbronn bin ich Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ich kämpfe um Ihr Recht und Geld. Nutzen Sie mich als Ihren persönlichen Abfindungsrechner. Ich skizziere Ihnen auch die steuerlichen Möglichkeiten. Als Anwalt aus Niefern-Öschelbronn übernehme ich die Verhandlungen im Arbeitsrecht für Sie und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.
Abmahnung
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.
Wehren Sie sich!
Was ist eine Abmahnung überhaupt?
Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.
Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.
Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.
Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:
- Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
- Schreiben Sie eine Gegendarstellung
- Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
- Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
- Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten
Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?
Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.
Wie bei einer Abmahnung reagieren?
Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Niefern-Öschelbronn prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie meiner Rechtsanwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir – ich bin Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.
Die wichtigste Frage lautet:
Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?
Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten? Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung. Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen. Durch meine Rechtsanwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn habe ich langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem. Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Anwaltskanzleien an Ihre Seite. Im Raum Niefern-Öschelbronn bin ich Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ich kämpfe um Ihr Recht und Geld. Nutzen Sie mich als Ihren persönlichen Abfindungsrechner. Ich skizziere Ihnen auch die steuerlichen Möglichkeiten. Als Anwalt aus Niefern-Öschelbronn übernehme ich die Verhandlungen im Arbeitsrecht für Sie und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.
Änderungskündigung
Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag anpassen? Hier ist Vorsicht geboten!
Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, die zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen führen kann. Vorausgesetzt, Sie stimmten den Veränderungen zu. Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? Sie zweifeln daran, ob die Änderungen zu Ihren Gunsten sind? Sprechen Sie noch heute mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn!
Als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass es nicht erlaubt ist, einzelne Punkte des Arbeitsverhältnisses einfach zu verändern, wenn Gegenteiliges im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind solche Aspekte, die unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen.
Damit Änderungen wirksam sein können, muss der bisherige Arbeitsvertrag aufgehoben, also rechtlich wirksam gekündigt werden. Wichtig zu beachten sind hierbei auch die vertraglichen Kündigungsfristen für die Änderung.
Im Unterschied zur normalen Kündigung bietet eine Änderungskündigung die Option auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit veränderten Bedingungen. Damit diese neuen Konditionen auch halten, was sie versprechen, ist es wichtig, sie mit anwaltlicher Hilfe auf Herz und Nieren zu prüfen. Als Rechtsanwalt in Niefern-Öschelbronn bin ich darauf spezialisiert, solche Verträge auf eventuelle Ungereimtheiten zu überprüfen.
Die wichtigste Frage lautet:
Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?
Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten? Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung. Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen. Durch meine Rechtsanwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn habe ich langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem. Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Anwaltskanzleien an Ihre Seite. Im Raum Niefern-Öschelbronn bin ich Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ich kämpfe um Ihr Recht und Geld. Nutzen Sie mich als Ihren persönlichen Abfindungsrechner. Ich skizziere Ihnen auch die steuerlichen Möglichkeiten. Als Anwalt aus Niefern-Öschelbronn übernehme ich die Verhandlungen im Arbeitsrecht für Sie und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.
Arbeitsvertrag
Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist dies sogar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Ich nehme diesen Themenbereich sehr ernst – denn Verträge sind zum Vertragen da, was gerade in der Arbeitswelt sehr wichtig ist! Als Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen Beratung bei Abschluss/Erstellung eines rechtssicheren Vertrages und der Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, damit wir Ihre Verträge durchgehen können.
Arbeitszeugnis
Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, sodass Arbeitnehmer immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch mich als langjährig erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei überprüft werden sollte. Meine Anwaltskanzlei in Niefern-Öschelbronn berät Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.
Aufhebungsvertrag
- Zahlung einer Abfindung
- Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
- Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
- Regelung offener Vergütungsansprüche
Wurde das bereits berücksichtigt?
Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn ein guter Aufhebungsvertrag kann den Start in eine neue berufliche Zukunft erheblich erleichtern!
Befristung
Sollte Ihr Arbeitsvertrag gerade abgelaufen sein, kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt in Niefern-Öschelbronn sehr hilfreich sein. Ist die Frist für Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht rechtes, würden Sie sich von nun an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Allerdings ist es wichtig, ein solches in einer Frist von drei Wochen nach Ende des Arbeitsvertrags durch ein Gericht bestätigen zu lassen. Als Rechtsanwalt werde ich Sie dabei mit besten Kräften unterstützen.
Betriebliche Altersvorsorge
Sollte Ihr Arbeitsvertrag gerade abgelaufen sein, kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt in Niefern-Öschelbronn sehr hilfreich sein. Ist die Frist für Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht rechtes, würden Sie sich von nun an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Allerdings ist es wichtig, ein solches in einer Frist von drei Wochen nach Ende des Arbeitsvertrags durch ein Gericht bestätigen zu lassen. Als Rechtsanwalt werde ich Sie dabei mit besten Kräften unterstützen.
Betriebsänderungen
Sie planen eine Betriebsänderung, die weitreichende Auswirkungen auf die bisherigen Unternehmensprozesse zur Folge haben wird?
Diesen Schritt sollten Sie nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn gehen. Bei derart tiefgreifenden Veränderungen lauern oft viele arbeitsrechtliche Fallstricke, derer Sie sich bewusst sein sollten.
Ihre Mitarbeiter werden plötzlich mit neuen Prozessen konfrontiert und mögliche, zuvor bedeutsame Qualifizierungen sind nun obsolet. Oder ihre Arbeitskraft wird nicht mehr benötigt und es drohen Entlassungen, was eine Gefahr für die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers darstellt.
Umso wichtiger ist es für Sie daher, frühzeitig die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Der § 111 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt dabei den konkreten Ablauf.
Sollten in Ihrem Unternehmen mehr als 21 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, müssen Betriebsänderungen unbedingt so schnell wie möglich – wenn vorhanden – dem Betriebsrat mitgeteilt werden, damit dieser in den Planungsprozess mit einbezogen wird.
Ganz gleich, ob es sich um Personalabbau, Betriebsverlegung oder Betriebsstilllegung handelt – die Beratung mit dem Betriebsrat Ihres Unternehmens ist in jedem Fall geboten. Als Rechtsanwalt biete ich gerne meine fachliche Expertise während dieser Gespräche an.
Betriebsbedingte Kündigung
Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Ihnen wurde gekündigt? Dann muss einer von drei Gründen vorliegen, damit Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen kann:
die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers,
die Kündigung wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers oder
die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen.
Bei der betriebsbedingten Kündigung müssen nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die es notwendig machen, die bisherige Personalstärke des Unternehmens zu verringern. Die Beweispflicht liegt dabei immer beim Arbeitgeber. Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, weil Ihr Betrieb Stellen einspart? Lassen Sie sich beraten, denn nicht jede Kündigung ist gerechtfertigt.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber vor Gericht darlegen können, dass eine oder mehrere Stellen in der Zukunft dauerhaft entfallen. Diese Kündigung darf nur das allerletzte Mittel des Arbeitgebers sein und so hat die Kündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann Bestand, wenn keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs anderweitig zu beschäftigen. Stehen bei der Kündigung mehrere Mitarbeiter für die zu kündigende Stelle zur Debatte, muss unter ihnen eine Auswahl entsprechend den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes getroffen werden. Dies ist die sogenannte Sozialauswahl.
Es stellt sich für Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung also immer die Frage: Fällt die Arbeitsstelle aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung oder einer außerbetrieblichen Ursache weg? Wurde die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt? Ist die Kündigung grundsätzlich verhältnismäßig oder gibt es die Möglichkeit, im Betrieb weiterbeschäftigt zu werden? Bei einer Ersteinschätzung kann ich Ihrem Problem im Arbeitsrecht nachgehen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.
Betriebsrat
Die Betriebsratswahlen im Zeitraum März bis Mai 2022 stehen vor der Tür. Sind Sie sich über den korrekten Ablauf im Klaren? Haben Sie drängende Fragen, die auf Antwort warten? Gibt es juristische Fallstricke, die es zu beachten gilt? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht begleiten Sie zielsicher durch den Prozess zur Wahl eines neuen Betriebsrats.
Der Betriebsrat erfüllt eine wichtige Funktion innerhalb eines Unternehmens. Durch ihn werden elementare Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. In manchen Fällen benötigen Betriebsräte die Hilfe von Sachverständigen. Das ist der Moment, an dem ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht seine Expertise unter Beweis stellt.
Betriebsvereinbarung
Mitarbeiter eines Unternehmens sehen sich vielfältigen Rechten und Pflichten gegenüber. Eine Betriebsvereinbarung ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien festlegt.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen gerne dabei, eine Betriebsvereinbarung für Ihr Unternehmen aufzusetzen. Ich achte darauf, dass sämtliche relevanten Aspekte gemäß § 77 Betriebsverfassungsgesetz eingehalten werden. Betriebsvereinbarungen regeln Rechte und Pflichten hinsichtlich wichtiger Themen wie Arbeitszeiten, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Urlaubszeiten oder Fragen rund um den Arbeitsschutz.
Betriebsverfassungsrecht / Kollektives Arbeitsrecht
In vielen Firmen sind Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsräten organisiert. Nicht selten ist die Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung jedoch konfliktgeladen. Nehmen Sie Druck und Emotionen raus und holen Sie sich mit mir einen Anwalt an Ihre Seite.
Einstellungen
Die vielen Stolperfallen des Arbeitsrechts und des angegliederten Betriebsverfassungsrechts sind oft nicht leicht zu durchschauen. Aus diesem Grund kann es für Sie eine sehr sinnvolle Option darstellen, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Ich berate Sie zum juristisch korrekten Ablauf des Einstellungsprozesses und beantworte gerne jegliche Unsicherheiten und offenen Fragen. Insbesondere dann, wenn Sie als Geschäftsführer andere Vorstellungen als der Betriebsrat haben, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn eine gute Möglichkeit, um zwischen beiden Parteien konstruktiv zu vermitteln.
Flexibler Personaleinsatz
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch Ihrem Direktionsrecht Grenzen gesetzt sind. Oftmals direkt durch den Arbeitsvertrag mit Ihren Angestellten oder durch Betriebsräte und gesetzliche Vorgaben. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, wenn Sie sich unsicher sind, wie weit Ihre Befugnisse als Arbeitgeber reichen. In jedem Fall ist eine vorhergehende Beratung sinnvoll, bevor Sie eine Weisung erlassen, die womöglich gegen geltendes Recht verstößt und anschließend für Sie unangenehme Konsequenzen nach sich zieht. Durch meine jahrelange Erfahrung bin ich jederzeit imstande, Ihnen eine kompetente Einschätzung Ihrer Rechte und Pflichten als Arbeitgeber zu liefern.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung wird immer dann durchgesetzt, wenn das Abwarten von Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Es gilt jedoch ein strenger Maßstab für die Wirksamkeit. Deswegen bedeutet es noch lange nicht, dass die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung auch wirksam ist. Oftmals stehen die Erfolgschancen gut, gegen eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Nehmen Sie sich einen Anwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite.
Geschäftsführervertrag
Auf Sie wartet die Entscheidung, eine Stelle als Geschäftsführer anzutreten? Vorab ist es immer sinnvoll, einige Aspekte zu klären. Welche Vorstellungen haben die Gesellschafter an Ihre Tätigkeit? Welche Arbeitszeiten gelten für Sie? Auch die Höhe Ihres Gehalts muss entschieden werden.
Doch nicht immer enthält ein Geschäftsführervertrag alles, was Sie sich vorgestellt haben. Genau dafür gibt es mich, den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn.
Wenn Sie zum Geschäftsführer befördert werden, gibt es neue Regelungen zu Ihrem Kündigungsschutz. Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihr vorheriges Arbeitsverhältnis vertraglich abzusichern.
Die Festlegung Ihrer Aufgabenbereiche und Vertretungsrechte ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsführervertrags. Insbesondere dann, wenn mehrere Geschäftsführer unterschiedlichen Aufgaben nachgehen sollen.
Mit meiner Hilfe gehen Sie sicher, dass Ihr Geschäftsführervertrag allen Ansprüchen genügt und Sie rechtlich abgesichert sind.
Gestaltung / Verhandlung bei Interessenausgleich und Sozialplan
Wer ein Unternehmen führt, kommt um betriebliche Veränderungen oft nicht herum. Nicht immer sind diese Veränderungen jedoch von Vorteil für alle Mitarbeiter. Aus diesem Grund wurde im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern ein sogenannter Interessenausgleich stattfindet, bevor eine nachteilige Betriebsänderung umgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie die von Ihnen geplante Änderung vorab mit dem Betriebsrat abstimmen und dieser Gelegenheit erhält, mögliche Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus wird eine Forderung des Betriebsrats häufig lauten, einen Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiter auszuarbeiten.
Insolvenz des Arbeitgebers
Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber pleite ist? Ihr Arbeitgeber ist dann insolvent, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder der Arbeitgeber überschuldet sein. Eines der ersten Anzeichen für eine Insolvenz ist das ausbleibende Gehalt. Ist das bei Ihnen der Fall?
Woher bekommen Sie aber nun Ihr Geld, wenn vom Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind? Dies hängt davon ab, in welchem Stadium der Insolvenz Ihre Vergütungsansprüche entstanden sind. Holen Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe, um beispielsweise Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag fristgerecht geltend zu machen. Ihre Forderungen aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind noch vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen. Lassen Sie sich unbedingt beraten!
Kündigung
Wussten Sie, dass Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen? Hier heißt es, sehr schnell zu sein und sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn zu kontaktieren! Ein Arbeitnehmer hat zudem unterschiedliche Möglichkeiten, um auf eine Kündigung zu reagieren.
Mit der Kündigung soll normalerweise das Arbeitsverhältnis beendet werden. Hierbei findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung (wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt), welches dem Arbeitgeber gewisse Hürden auferlegt, wonach eine Entlassung wirksam ist. So kann es sich unter Umständen lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Oder eine angemessene Abfindung zu erstreiten.
Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn vertrete Arbeitnehmer und Führungskräfte bei Erhalt einer Kündigung, berate aber auch Arbeitgeber vor und nach Ausspruch einer Entlassung zur Vermeidung hoher Abfindungszahlungen.
Kündigungsschutzklage
Wussten Sie, dass jeder Arbeitnehmer einen Basiskündigungsschutz hat? Und dass jeder Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als fünf oder zehn Arbeitnehmern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten Kündigungsschutz genießt? Die meisten stellen sich jedoch die Frage: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich überhaupt? Hier heißt es, schnell zu handeln, da bei einer Kündigungsschutzklage Fristen sehr schnell verstreichen!
Wenn Sie gekündigt wurden, kann die Rechtmäßigkeit dieser Entlassung nur durch eine Kündigungsschutzklage festgestellt werden. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – so muss die Kündigung beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Sie anwendbar ist, denn dieses enthält eine Reihe von Regelungen, wonach eine Entlassung sozial ungerechtfertigt und mithin rechtsunwirksam sein kann.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Entlassung eingereicht werden. Ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet, kann in einer Erstberatung mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn ermittelt werden, aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, befinden Sie sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn bin ich Ihr Ansprechpartner und kann beurteilen, ob sich die Erhebung einer Klage in Ihrem Fall lohnt.
Kurzarbeit
Das Thema der Kurzarbeit wurde insbesondere durch die Corona-Pandemie zu einer Frage von großer Bedeutung für viele betroffene Unternehmen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich die zeitlich begrenzte Reduzierung der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines Unternehmens – unter Umständen sogar eine komplette Einstellung der Arbeit. Vor allem in Krisensituationen kann Kurzarbeit ein sinnvolles Instrument sein, um sowohl das Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitsplätze weiterhin zu erhalten. Für Sie als Arbeitgeber ist dabei wichtig zu wissen, dass Sie die Kurzarbeit nicht ohne Weiteres in Kraft setzen dürfen. Stattdessen müssen Sie sich an die dafür notwendigen Vorgaben in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen halten. Damit bei der Umsetzung einer Kurzarbeiterregelung keine Fehler geschehen, ist es sinnvoll, vorab die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Die Bedeutung der Kurzarbeit nimmt in der aktuellen Krisensituation immer weiter zu. Für viele Unternehmen wurde sie zu einer wichtigen Möglichkeit, um ihre Belegschaft auch während gravierender Umsatzeinbußen zu behalten. Durch die Zahlung von 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit Kindern) des Nettogehalts der betroffenen Arbeitnehmer ist es diesen auch weiterhin möglich, wirtschaftlich weitestgehend abgesichert zu sein und ihre Arbeit nach Ende der Notwendigkeit des Kurzarbeitergelds wie gewohnt aufzunehmen. Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, Sie dabei zu unterstützen, Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu beantragen und Ihr Unternehmen gegen auftretende Schwierigkeiten zu wappnen. Gerne stehe ich Ihnen bei offenen Fragen jederzeit zur Verfügung und suche gemeinsam mit Ihnen nach den besten Wegen, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter erfolgreich durch die Krise zu bringen.
Kurzarbeitergeld
Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Oft wird nach Wegen gesucht, um laufende Kosten zu senken, ohne Mitarbeiter entlassen oder gar Insolvenz anmelden zu müssen.
Die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter ist eine der häufigsten Möglichkeiten, um die Ausgabenlast Ihres Unternehmens im Krisenfall zu senken. Naturgemäß existieren einige rechtliche Voraussetzungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Aus diesem Grund ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht immer sinnvoll.
Gerade die vielen coronabedingten Betriebsschließungen erfüllen die Grundvoraussetzung des Antrags auf Kurzarbeitergeld: Es besteht ein unvermeidbarer, zeitlich begrenzter Arbeitsausfall, der aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Krisenereignisses erfolgt.
Sollten als Folge dessen mindestens 10 % Ihrer Angestellten einem Verdienstausfall von ebenfalls mindestens 10 % ihres Bruttoentgelts gegenüberstehen, hat ein Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Regel gute Chancen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Bedingungen erfüllt, kann ein klärendes Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn der richtige Schritt sein, um unnötige Zeitinvestments mit abgelehnten Anträgen zu vermeiden.
Lohnstreitigkeiten
Da verdienter Lohn nur mit einem Titel bei dem Arbeitgeber mit Zwang beigetrieben werden kann, gilt es bei Lohnstreitigkeiten auch aus eigenem Interesse schnell zu sein!
Darüber können Lohnrückstände unter Umständen zu dem sogenannten Zurückbehaltungsrecht führen, sodass Arbeitnehmer mit offenen Lohnforderungen nicht mehr ihrer geschuldeten Arbeit nachgehen, aber trotzdem für diese Zeit weiterhin bezahlt werden müssen. Bei der Durchsetzung von Lohnstreitigkeiten sind ggf. Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten, sodass Sie auch in solchen Fällen den Rat durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn einholen sollten.
Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
Der Markt und seine Anforderungen befinden sich im ständigen Wandel. Immer wieder stehen Unternehmer daher vor der Frage, ob die aktuelle gesellschaftsrechtliche Struktur ihres Unternehmens noch zukunftsfähig ist. Schnell ergibt sich aus dieser Überlegung der Wunsch nach einer Restrukturierung der Unternehmensgesellschaft, um auf die neuen Herausforderungen besser reagieren zu können. Insbesondere als Folge von Unternehmenskäufen, Unternehmensabspaltungen oder Unternehmensfusionen sind derartige Umwandlungen ein beliebtes Mittel, um die Verhältnisse neu zu ordnen. Die Kombination von arbeitsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen während einer solchen Umwandlung ruft nach fachlicher Expertise.
Als Rechtsanwalt bin ich dafür Ihr idealer Ansprechpartner. Wir beraten Sie über die unterschiedlichen Herausforderungen, die bei Verschmelzungen, Abspaltungen oder Käufen entstehen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit den komplexen Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechts vertraut, die im Zuge solch weitreichender Umwandlungen zur Anwendung kommen. Ich achte darauf, dass während des Umwandlungsprozesses arbeitsrechtlichen Aspekten die nötige Sorgfalt zukommt und Sie nicht von unangenehmen Konsequenzen überrascht werden. Gerne berate ich Sie auch bereits vor der geplanten Umwandlung, über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen weisen Sie auf mögliche Fallstricke hin.
Personalvertretungsrecht / Personalvertretungsgesetz
Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst benötigen Sie oftmals eine Instanz, die Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertritt. Diese Aufgabe übernehmen Personalvertretungen. Sinn und Zweck der Organisation ist es, dass bei Interessenkonflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern konstruktiv vermittelt wird. Aber auch bei Fragen rund um die Betriebsgestaltung und die Sicherstellung eines Arbeitsplatzes, der das Wohl der Beschäftigten garantiert, ist die Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung unvermeidlich. Nicht immer lassen sich solche Fragen jedoch allein von den beteiligten Parteien beantworten. Für diese Fälle stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.
Insbesondere in Situationen, in denen Sie sich ungerechtfertigt benachteiligt fühlen, kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt sehr hilfreich sein. Sie bezweifeln, dass die Wahl der Interessenvertreter in der Personalvertretung einwandfrei abgelaufen ist und wollen deshalb das Wahlergebnis anfechten? Ihre Dienststellenleitung ignoriert die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer? Solche Problemfälle sind keine Kleinigkeiten und als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich vehement dafür ein, dass die juristischen Bedenken Gehör finden.
Das öffentliche Arbeitsrecht ist ein komplexes Themenfeld, das sich ohne eine umfassende juristische Ausbildung kaum allein überblicken lässt. Zögern Sie daher nicht, ein Beratungsgespräch mit mir als Experte für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um ein umfassendes Bild über die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsoptionen zu erhalten.
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung wird vom Arbeitgeber immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, liegen aber immer in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es zu einer personenbedingten Kündigung, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt, ständig zu spät am Arbeitsplatz erscheint oder sogar volltrunken zur Arbeit kommt.
Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Kündigungsgründe zutreffen – sonst kommt es zur Kündigungsschutzklage. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie während des gesamten Kündigungsprozesses und hilft Ihnen auch dabei, eine personenbedingte Kündigung rechtssicher zu formulieren.
Sonderkündigungsschutz
Kündigungsschutz ist nicht gleich Kündigungsschutz. Innerhalb eines Unternehmens gibt es Personengruppen, die über einen besonderen Kündigungsschutz (auch Sonderkündigungsschutz genannt) verfügen. Gerade als Personalverantwortlicher ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich der Sonderkündigungsschutzrechte Ihrer Mitarbeiter bewusst sind. Zu den Personengruppen, für die diese Rechte gelten, gehören Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Außerdem genießen auch schwerbehinderte Mitarbeiter einen Sonderkündigungsschutz. Für jede dieser Gruppen existieren eigene Regelungen zum Sonderkündigungsschutz, die sich ohne fachliche Expertise kaum durchschauen lassen.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit all diesen Regelungen rund um die individuellen Sonderkündigungsschutzrechte umfassend vertraut und kann Ihnen eine kompetente Einschätzung bezüglich des Status Ihrer Mitarbeiter geben. Ein Sonderkündigungsschutz ist nicht gleichbedeutend mit einem absoluten Kündigungsschutz, denn auch trotz der besonderen Umstände der jeweiligen Gruppen kann es Gründe geben, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Naturgemäß sind diese Gründe in jedem Einzelfall von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen oftmals der Beurteilung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Nicht selten kann es dazu kommen, dass solche Fälle vor den zuständigen Arbeitsgerichten verhandelt werden. Gerne übernehme ich dafür Ihr Mandat und sorge dafür, dass Kündigungen oder der Schutz davor sich stets im dafür vorgesehenen rechtlichen Rahmen bewegen.
Tarifrecht
Der klassische Arbeitsvertrag, also der Abschluss eines individuell ausgestalteten Vertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nur eine Möglichkeit für den Beginn eines gemeinsamen Arbeitsverhältnisses. In vielen Branchen ist zusätzlich die Verwendung von sogenannten Tarifverträgen ein üblicher Vorgang. Darunter sind Verträge zu verstehen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen werden, und arbeitsrechtliche Aspekte regeln, die für eine große Bandbreite an Arbeitnehmern gleichzeitig gelten. Dabei lassen sich verschiedene Formen wie Vergütungstarifverträge, also die Höhe des Gehalts; Branchentarifverträge, die für eine gesamte Branche innerhalb eines bestimmten Gebiets gelten, oder Rahmentarifverträge, die konkretere Vorgaben zu den Arbeitsverhältnissen erlassen, unterscheiden.
Die Ausgestaltung von Tarifverträgen sowie deren Änderung und die dazu hinführenden Verhandlungen ist ein überaus komplexer Schaffensprozess. Ohne arbeitsrechtliche Expertise ist die fachlich korrekte Umsetzung kaum möglich. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Niefern-Öschelbronn sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgebern die Möglichkeit, bei der Ausgestaltung der Tarifverträge in beratender Funktion tätig zu sein. Ich prüfe die Ansprüche aller beteiligten Parteien und achte genau darauf, dass sich sämtliche Forderungen im Rahmen des Arbeitsrechts bewegen. Selbstverständlich stehe ich bei Fachfragen jederzeit zur Beantwortung zur Verfügung und sorge dafür, dass für alle beteiligten Parteien juristische Klarheit herrscht. Mit meiner Unterstützung haben Sie den idealen Ansprechpartner für die nächste Tarifverhandlung an Ihrer Seite.
Teilzeit und befristete Arbeitsverträge
Für die Befristung von Arbeitsverträgen kann es viele Gründe geben. So ist es möglich, Arbeitnehmer einzustellen, die einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das bedeutet, dass ihr Arbeitsverhältnis endet, sobald ein bestimmter Zweck erfüllt ist, beziehungsweise ein vorab definiertes Ereignis eintritt. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt auf der Hand: Arbeitskräfte, die nur für ein konkretes Projekt benötigt werden, können anschließend ohne größere Probleme aus dem Unternehmensbetrieb entfernt werden.
Eine weitere Möglichkeit stellen befristete Arbeitsverträge aus Sachgründen dar. Beispielsweise wird ein Arbeitnehmer nur für die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers eingestellt und verlässt das Unternehmen anschließend wieder. Doch auch befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind möglich, diese sind aber auf maximal zwei Jahre beschränkt. Dabei muss beachtet werden, dass ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund nicht zulässig ist, wenn vorher schon einmal ein befristeter oder unbefristeter Vertrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer bestand.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein komplexes Regelwerk, das neben der Befristung von Arbeitsverträgen auch die Teilzeitregelungen abdeckt. Oft nutzen beispielsweise Eltern diese Möglichkeit, ihre Kinderbetreuung mit der täglichen Arbeit in Einklang zu bringen. Als Personalverantwortlicher ist es daher wichtig, über die jeweiligen Details genau informiert zu sein. An dieser Stelle kann die Beratung durch einen Rechtsanwalt wahre Wunder bewirken. Ich achte darauf, dass Sie sämtliche Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes angemessen erfüllen und bei der Vertragsgestaltung keine Fehler passieren.
Trennungssituationen
Nicht immer geschieht die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beidseitigen Einvernehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, einen Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einer sehr herausfordernden Situation werden. Wie eine Kündigung vom betroffenen Mitarbeiter und dem Rest der Belegschaft aufgenommen wird, steht und fällt mit der Art der von Ihnen gewählten Kommunikation. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt Ihnen die Möglichkeit, Sie vor einer Trennungssituation umfassend über deren Ablauf zu beraten.
Ich bereite Sie gezielt darauf vor, die Trennung sowohl dem betroffenen Mitarbeiter als auch dem restlichen Unternehmen in angemessener Form zu kommunizieren. Oft werden Trennungen von einer Vielzahl negativer Emotionen oder gar Schuldzuweisungen begleitet. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, wie Sie mit diesem brodelnden Kessel aus Emotionen in einer Weise umgehen, dass er nicht überkocht. Selbstverständlich berate ich Sie als Anwalt für Arbeitsrecht auch über mögliche Angebote, die es dem betroffenen Arbeitnehmer erleichtern, mit der Trennung umzugehen. Auch die individuellen Vor- und Nachteile einer postalischen Kündigung oder des Überreichens derselben im direkten Gespräch wird von mir gemeinsam mit Ihnen analysiert. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wie eine Trennung am besten vollzogen werden sollte, bin ich für ein klärendes Gespräch Ihr bester Ansprechpartner.
Unternehmensverkäufe / Nachfolge
Für jeden Unternehmer kommt irgendwann einmal der Zeitpunkt, an dem er sich darüber Gedanken machen muss, wie die Zukunft seines Unternehmens aussehen soll. Für viele Unternehmer dreht sich die zentrale Frage dabei um die Überlegung des Unternehmensverkaufs beziehungsweise einer sinnvollen Nachfolgeregelung. Dabei gilt es eine ganze Reihe wichtiger Aspekte zu beachten, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So müssen Sie in jedem Fall Ihre Mitarbeiter über den geplanten Verkauf informieren. Alternativ kann das auch durch den neuen Inhaber geschehen. Wichtig ist jedoch, dass dabei der genaue Zeitpunkt, die Gründe für den Verkauf sowie mögliche Folgen auf die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiter genau kommuniziert werden. Sobald Sie Ihre Mitarbeiter informiert haben, steht diesen ein einmonatiges Widerspruchsrecht zu.
Sollten Ihre Mitarbeiter davon Gebrauch machen, wird die Unternehmensnachfolge sehr schnell sehr kompliziert. Gerade in solchen Momenten, aber auch bevor es dazu kommt, ist die Unterstützung durch eine Rechtsanwalt eine Absicherung, die sich für Sie auszahlen wird. Ich sorge dafür, dass der von Ihnen geplante Unternehmensverkauf nicht plötzlich zur arbeitsrechtlichen Tortur wird, sondern so reibungslos wie möglich vonstattengeht. Dabei ist es mein oberstes Anliegen, sowohl Ihre Bedürfnisse als Inhaber stets im Blick zu haben, als auch darauf zu achten, dass sämtliche arbeitsrechtliche Vorgaben korrekt eingehalten werden, um die Anzahl möglicher Komplikationen zu gering wie möglich zu halten.
Variable Vergütung u. Zielvereinbarung
Wer je einmal Teil des Vertriebs eines Unternehmens war, wird mit einem variablen Vergütungssystem und den damit verbundenen Zielvereinbarungen gut vertraut sein. Solche Zielvereinbarungen sind ein häufig genutztes Mittel, um Mitarbeitern materielle Motivationsanreize zu liefern, ein vorab definiertes Unternehmensziel zu erreichen. Oft gehen damit Bonuszahlungen oder andere betriebliche Vorteile einher.
Es kann allerdings passieren, dass im Arbeitsvertrag zwar Bonuszahlungen festgehalten, jedoch keine konkreten Zielvereinbarungen sowie Zeiträume vereinbart wurden. Erfolgt nun kein weiteres Gespräch durch den Arbeitgeber über die Details der Zielvereinbarungen, so kann ein Arbeitnehmer unter Umständen dennoch auf die Auszahlung des Bonus oder eines entsprechenden Schadensersatzes bestehen.
Bevor Sie allerdings drastische Schritte in Erwägung ziehen, sollten Sie zuvor mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn über Ihren Fall sprechen. Ich gebe Ihnen umfassende Aufklärung über Ihre weiteren Optionen.
Eine oftmals genutzte Form der variablen Vergütung sind Provisionsvereinbarungen. Darin wird die Vergütung des Arbeitnehmers bei Erreichen einer Zielvorgabe festgehalten. Beispielsweise ist der Verkauf von Finanzprodukten oder Versicherungen oft mit einer Provision für den Vertriebsmitarbeiter verbunden. In einigen Fällen kann es allerdings dazu kommen, dass der Arbeitgeber eine Rückforderung der Provision des Mitarbeiters anstrebt. Solche Fälle landen häufig vor den zuständigen Arbeitsgerichten. Sollten Sie sich einer derartigen Situation gegenübersehen, helfe ich Ihnen als fachkundiger Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Niefern-Öschelbronn gerne – sowohl mit Beratung als auch mit Prozessführung.
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es dazu, weil der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten und Regeln verstößt oder weil es im Rahmen seiner Tätigkeit sogar zu Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung kommt. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, sich per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr zu setzen.
Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber wichtige rechtliche Vorgaben nicht beachtet hat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht herausfinden. Er berät Arbeitnehmer auch zu Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten im konkreten Fall.
Versorgungsordnungen nach betrAVG
Sie haben Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge? Die Grundlage dafür ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz „Betriebsrentengesetz“ (BtrAVG). Es enthält wichtige Regelungen, die die betriebliche Altersvorsorge für den Angestellten und den Arbeitgeber regelt. Die „Versorgungsordnung“ ist dazu die Grundlage, ein Regelwerk zur betrieblichen Altersversorgung eines Unternehmens. Da im Arbeitsrecht Unklarheiten bei der Versorgungsordnung nicht selten zu Gunsten der Arbeitnehmer ausgelegt werden, können unrichtige oder gar nicht vorhandene Versorgungsregelungen zu erheblichen finanziellen Risiken für Arbeitgeber führen.
Wir helfen Ihnen, einheitlich vertragliche Grundlagen zu schaffen, um Unsicherheiten und Missverständnisse zu vermeiden und Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten zu erlangen. Eine schriftliche Versorgungsordnung erleichtert die Information der Angestellten über die Ausgestaltung bezüglich des betrieblichen Versorgungswerks. Denn sie regelt detailliert, wer, unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen erwerben kann.
Fragen Sie mich nach Unterstützung im Bereich Versorgungsordnungen und lassen Sie uns gemeinsam Regelungslücken vermeiden.
Häufige Fragen
Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.
Was kann ich im Arbeitszeugnis ändern lassen?
Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag beachten?
Was passiert nach der Kündigung?
Was tun gegen eine Abmahnung?
Wie komme ich an meinen Lohn, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?
Wie schnell muss die Kündigungsschutzklage eingereicht werden?
Wie viel Abfindung kann ich erwarten?
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